Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JL Mediendesigner

1. Gegenstand des Vertrages

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der JL Mediendesigner (nachfolgend „Agentur“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2
Alle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden zur Ausführung eines Auftrags bedürfen der Schriftform. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form wirksam.

1.3
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.4
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Werbetechnik, CNC-Fräsen, Lasergravuren, Textildruck, Fotografie, Video, Print- & Webdesign sowie ggf. weitere Leistungen im Bereich Werbetechnik und Marketing.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Projektvertrag einschließlich Anlagen und Leistungsbeschreibungen.


2. Vertragsbestandteile und Änderungen

2.1
Grundlage für die Tätigkeit der Agentur ist das Briefing des Kunden. Erfolgt dieses mündlich oder telefonisch, erstellt die Agentur ein schriftliches Re-Briefing, das innerhalb von 5 Werktagen als verbindlich gilt, sofern der Kunde nicht widerspricht.

2.2
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich festzuhalten. Durch Änderungen entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

2.3
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Naturereignisse, Krankheit, Lieferengpässe) berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesem Fall nicht.


3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1
Mit vollständiger Zahlung des Honorars erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an allen von der Agentur erstellten Arbeiten für die vertraglich bestimmte Dauer, den vereinbarten Zweck und das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Eine weitergehende Nutzung (z. B. international, zeitlich unbegrenzt oder auf Dritte übertragen) bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

3.2
Alle Arbeiten der Agentur sind persönliche geistige Schöpfungen und urheberrechtlich geschützt, auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht wird.

3.3
Die Agentur darf ihre Arbeiten branchenüblich signieren und zur Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Portfolio) nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

3.4
Die Arbeiten dürfen ohne Zustimmung der Agentur weder im Original noch in bearbeiteter Form verändert, kopiert oder nachgeahmt werden.
Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde der Agentur ein zusätzliches Honorar in Höhe des 2,5-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars.

3.5
Eine Weitergabe oder Mehrfachnutzung der Nutzungsrechte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

3.6
Der Agentur steht ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung zu.


4. Vergütung

4.1
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

4.2
Bei längeren Projekten kann die Agentur Abschlagszahlungen für Teilleistungen verlangen, auch wenn diese noch nicht in verwertbarer Form vorliegen.

4.3
Bricht der Kunde den Auftrag ab oder ändert die Rahmenbedingungen, hat er der Agentur alle dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen und sie von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

4.4
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Projektbeginn gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 6 Monate vor Beginn → 10 %

  • 6–3 Monate → 25 %

  • 3 Monate–4 Wochen → 50 %

  • 4–2 Wochen → 80 %

  • unter 2 Wochen → 100 %

4.5
Die Preise verstehen sich ohne Ausweis der Umsatzsteuer, sofern die Agentur als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig ist.


5. Zusatzleistungen

Unvorhergesehener Mehraufwand bedarf der Absprache und wird ggf. nachträglich honoriert.


6. Geheimhaltung

Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und auch Mitarbeiter sowie Dritte entsprechend zu verpflichten.
Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.


7. Pflichten des Kunden

7.1
Der Kunde stellt der Agentur alle zur Durchführung des Projekts notwendigen Daten, Inhalte und Materialien unentgeltlich zur Verfügung.
Alle Unterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt und nach Projektende auf Wunsch zurückgegeben.

7.2
Der Kunde verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit keine konkurrierenden Agenturen oder Dienstleister ohne vorherige Absprache mit der Agentur zu beauftragen.


8. Gewährleistung und Haftung

8.1
Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von ihm gewünschten Maßnahmen.
Die Agentur weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, übernimmt jedoch keine Haftung für die rechtliche Prüfung (z. B. Wettbewerbs- oder Markenrecht).

8.2
Die Agentur haftet nicht für die sachliche Richtigkeit von Produktangaben des Kunden oder für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit kreativer Leistungen.

8.3
Bei wetterbedingten oder sonstigen unzumutbaren Umständen kann die Agentur Foto- oder Filmtermine kurzfristig verschieben. Ein Schadensersatzanspruch entsteht hieraus nicht.

8.4
Die Haftung der Agentur ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
Sie ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


9. Verwertungsgesellschaften und Abgaben

9.1
Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) trägt der Kunde. Verauslagt die Agentur diese Gebühren, werden sie gegen Nachweis erstattet.

9.2
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei künstlerischen Leistungen ggf. eine Künstlersozialabgabe anfällt. Für die korrekte Abführung ist der Kunde verantwortlich.


10. Leistungen Dritter

Von der Agentur beauftragte freie Mitarbeiter oder Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Der Kunde verpflichtet sich, diese innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsende nicht ohne Zustimmung der Agentur direkt zu beauftragen.


11. Arbeitsunterlagen und Daten

Alle Entwürfe, Arbeitsdateien, Rohdaten und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum der Agentur.
Der Kunde erwirbt ausschließlich die vereinbarte Endleistung – nicht die Zwischenschritte oder offenen Projektdateien.


12. Media-Planung und Durchführung

12.1
Media-Planungen werden nach bestem Wissen auf Grundlage der verfügbaren Daten erstellt, ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

12.2
Die Agentur gibt Rabatte oder Vergünstigungen aus Medialeistungen an den Kunden weiter.

12.3
Bei umfangreichen Medialeistungen kann die Agentur Vorauszahlungen verlangen.
Verspätete Zahlungen können zum Verlust von Schaltterminen führen, ohne dass die Agentur hierfür haftet.


13. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.


14. Streitbeilegung

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich beide Parteien, zunächst ein außergerichtliches Mediationsverfahren zur gütlichen Einigung durchzuführen.
Etwaige Gutachtenkosten werden je zur Hälfte getragen.


15. Lieferzeiten und Termine

Lieferzeiten liegen je nach Projektgröße zwischen 1 und 4 Wochen.
Diese Angaben sind Richtwerte und keine verbindlichen Fixtermine.


16. Schlussbestimmungen

16.1
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nicht ohne Zustimmung der Agentur abtreten.

16.2
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

16.3
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg.

16.4
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand: Oktober 2025
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